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Beantragung



Wann beantrage ich einen Krankentransport?

Als gesetzlich versicherte Person benötigen Sie für eine planbare Fahrt zu einer Heilbehandlung eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Diese müssen Sie im Voraus beantragen. Ausschließlich Fahrten in die Notaufnahme bedürfen  vorab keiner  Genehmigung. 

Wie beantrage ich eine Krankentransport-Fahrt?

Für die Beantragung eines Krankentransports brauchen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein). Diesen Transportschein stellt Ihnen Ihr Arzt aus und legt darauf die Eckdaten wie z.B. die Transportart fest. Mit dem Schein muss anschließend eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die KTN übernimmt die Beantragung der Genehmigung gerne für Sie. Hierzu können Sie oder die Praxis uns den Transportschein per Mail oder Fax zukommen lassen. Ansonsten müssen Ihnen spätestens zum Fahrttermin die Unterlagen im Original vorliegen, damit wir die Fahrt abrechnen können.

Was kostet mich eine Krankentransport-Fahrt?

Eine Fahrt kostet Sie nur den gesetzlichen Eigenanteil. Dieser beträgt zwischen 8 und 10 Euro pro Fahrt. Sofern Sie nicht zuzahlungsbefreit sind können Sie diesen Betrag in bar oder per Rechnung begleichen. Die restlichen Transportkosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wenn Sie privat versichert sind gelten für Sie die Preise laut unseren Geschäftsbedingungen.

Wie lange dauert die Beantragung?

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie ein Fahrt beantragen und bestellen, desto besser. Die Genehmigung einer Arztfahrt dauert in der Regel nicht länger als 24-48 Stunden – je nach Krankenkasse. Für einige Fahrten ist eine Genehmigung der Krankenkasse hingegen gar nicht notwendig: Beispielsweise bei Krankenhausverlegungen oder Fahrten in die Notaufnahme.

 


Wie ist der Transportschein auszufüllen?

Damit eine Krankentransport-Fahrt genehmigt werden kann, muss die Fahrt korrekt auf dem Transportschein vermerkt werden. Dies setzt vollständige Angaben zum Ver­sicher­ten und zur Krankenkasse voraus. Auch der Behandlungstag (oder Tage) und die Behandlungsstätte müssen unter Punkt 2 angegeben werden. Wichtig ist außerdem, dass das Transportmittel – in unserem Fall KTW – und Tragestuhl oder liegend ange­kreuzt ist. Falls Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter.